Erläuterungen zu BfR
Das BfR Institut wurde 2002 als Anstalt des Öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des deutschen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gegründet. Das BfR befasst sich im wesentlichen mit den folgenden drei Fachgebieten.
Lebensmittelsicherheit: Die Lebensmittelsicherheit ist eine der dringlichsten Aufgaben des Verbraucherschutzes. Ob Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe oder Schadstoffe – das BfR bewertet Lebens- und Futtermittel und erstellt Gutachten zu Fragen ihrer Sicherheit
Produktsicherheit: Verbraucher kommen täglich mit Produkten wie Kosmetika, Lebensmittelverpackungen oder Spielzeug in Kontakt. Aufgabe des BfR ist es, die Risiken dieser Produkte zu bewerten und mit Empfehlungen zur Produktsicherheit beizutragen.
Chemikaliensicherheit: Chemikalien umgeben uns in allen Bereichen des täglichen Lebens. Deshalb ist die Sicherheit im Umgang mit ihnen enorm wichtig. Das BfR bewertet Risiken für Verbraucher, Anwender und alle übrigen, die mit Chemikalien in Kontakt kommen können. www.bfr.de
Die BfR Empfehlung XXI
Die Mehrzahl der für den Lebensmittelkontakt bestimmten Bedarfsgegenstände aus Elastomeren Werkstoffen kommt mit Lebensmitteln nicht vollumfänglich und über längere Zeit in Kontakt.
Entsprechend den in der Praxis vorkommenden unterschiedlichen Verwendungsbedingungen werden die Bedarfsgegenstände aus Elastomeren Werkstoffen in vier Kategorien und in eine Sonderkategorie eingeteilt:
Kategorie 1
Bedarfsgegenstände, die bei bestimmungsgemässem Gebrauch länger als 24 Stunden bis zu mehreren Monaten mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie z.B. Lagerbehälter, Behälterauskleidungen, grossflächige Dichtungen, Dichtungsringe für Dosen, Gläser, Flaschen und dergleichen.
Kategorie 2
Bedarfsgegenstände, die bei bestimmungsgemässem Gebrauch bis höchstens 24 Stunden mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, (Schläuche zur Förderung von Lebensmitteln, Stopfen und Kappen für Thermosflaschen, Dichtungsringe für Dampfkochtöpfe, Schläuche und Dichtungen für Kaffeemaschinen, Deckeldichtungen für Milchkannen, Ventilkugeln. usw.
Kategorie 3
Bedarfsgegenstände, die bei bestimmungsgemässem Gebrauch höchstens 10 Minuten lang mit Lebensmitteln in Kontakt kommen wie z.B. Dichtungen für Milchverarbeitungsmaschinen, Melkmaschinenschläuche, Membranen, Kolben, Armaturen, Walzenbezüge und Fördergurte für fetthaltige Lebensmittel, in denen Fett die äussere Phase darstellt. Handschuhe und Schürzen, die bei der Verarbeitung von Lebensmitteln getragen werden.
Kategorie 4
In dieser Kategorie sind Bedarfsgegenstände zusammengefasst die bei bestimmungsgemässem Gebrauch nur unter solchen Bedingungen eingesetzt werden, dass mit einem Übergang auf das Lebensmittel nicht zu rechnen ist. Die gilt insbesondere dann, wenn der Gegenstand nur sehr kurze Zeit oder nur mit einer sehr kleinen Fläche mit dem Lebensmittel in Kontakt kommt und nicht in die Kategorie 1 bis 3 einzuordnen ist. Zu dieser Kategorie gehören z.B. Fördergurte und Saug- und Druckleitungen (z.B. zum Füllen und Entleeren von Schiffstanks, Waggons und dergleichen). Schlauchleitungen zur Förderung von Lebensmitteln wie Kartoffeln, ungeschälten Nüssen, Getreide. Walzenbezüge für trockene, nicht fettende Lebensmittel. Dichtungen für Rohrleitungen, Pumpen, Hähne für flüssige Lebensmittel, sofern sie so eingebaut sind, dass die Dichtungsteile bei bestimmungsgemässem Gebrauch mit dem Lebensmittel nicht oder nur sehr kurze Zeit in Berührung kommen. Für andere Dichtungen gelten die Kategorien 1 bis 3.
Sonderkategorien
Bedarfsgegenstände, die bestimmungsgemäss beim Verzehr von Lebensmitteln verwendet werden, aber auch solche die bestimmungsgemäss oder vorhersehbar in den Mund genommen werden. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise: Spielwaren gemäss Empfehlung XLVII, Luftballone, Flaschensauger, Beruhigungssauger, Warzenhütchen, Beissringe und Gebissschutz.
BfR-Freigaben oder Zulassungen bedürfen einer Prüfung durch ein anerkanntes Prüflabor. Migrationstests bei denen Höchstwerte nicht überschritten werden dürfen werden mit Simulatoren im Labor durchgeführt. Zur Einreichung einer Freigabe wird zusätzlich eine Offenlegung der Mischungsrezeptur verlangt.
Der FDA Paragraf 177.2600
Innerhalb des „Code of Federal Regulations 21 Food and Drugs“ der amerikanischen Gesundheitsbehörden ist vor allem der Paragraph 177.2600 auf den Kontakt von Elastomer mit Lebensmitteln anwendbar. Hier sind die zur Verwendung freigegebenen Rohstoffe nicht in einzelne Kategorien, in Abhängigkeit von der Kontaktzeit des Elastomers mit dem Lebensmittel, aufgelistet. Für jede Rohstoffklasse, zum Beispiel Vulkanisationsbeschleuniger, Weichmacher etc. gibt es eine Obergrenze für die Dosierung des einzelnen Rohstoffs, bezogen auf das Fertigteil. Die zulässige Dosierung darf nicht überschritten werden, weiterhin muss auf Rohstoffe, die nicht aufgelistet sind, verzichtet werden. Die Abgabe von Bestandteilen aus der Schlauchseele auf das Medium (Migration) sind abhängig davon, ob es sich um Kontakt mit fettigen oder mit wässrigen Lebensmitteln handelt. Die von diesen Anwendungsfällen abhängigen Migrationsgrenzwerte müssen eingehalten werden. Peroxide und wirksame Ozonschutzmittel sind im Gegensatz zur BGA-Empfehlung nach FDA zugelassen, so dass FDA-Anwendungen extreme Hitze- und Ozoneigenschaften möglich sind.
Die FDA erteilt keine Freigaben für Compounds. (Mischungen) Wenn die Ingredienzen auf der „White List“ aufgeführt sind, kann ihrem Einsatz zugestimmt werden, d.h. der Hersteller entscheidet, ob der Werkstoff der FDA-Richtlinie entspricht. In jedem Fall ist eine schriftliche Bestätigung vom Verarbeiter oder vom Mischungshersteller zu verlangen. Die Qualität muss mindestens mit der Mischungsnummer / Artikelnummer spezifiziert sein. FDA-Freigaben sind in der Regel international anerkannt.
NSF Zertifikate (National Sanitation Foundation)
NSF ist ein unabhängiges Testinstitut in Michigan, USA. NSF vergibt Prüfsiegel für Produkte die den geforderten Kriterien hinsichtlich Reinlichkeit und Hygiene im Lebensmittelbereich entsprechen. Typische Anwendungen, die ein NSF Zertifikat erfordern sind Trinkwasseranwendungen, Wasseraufbereitungssysteme, Restaurant-Services usw.
Europäische Kunststoff-Verordnung EU VO 10/2011
Die europäische Kunststoff-Verordnung EU VO 10/2011 beinhaltet die chemische Untersuchung von Gebrauchsgegenständen aus Kunststoffen und bewertet die Migrationswerte unter Prüfbedingungen. Der Hersteller muss Stoffe welche einer Mengenbeschrankung pro Gewichtseinheit unterliegen offen legen.
Geprüft wird mit Simulanzen welche in Kategorien A, B, C, D1, D2 und E unterteilt werden.
Simulanz A Ethanol 10 Vol% / 2 Stunden bei +40°C
Simulanz B Essigsaure 3 Gew.% / 2 Stunden bei +40°C
Simulanz C Ethanol 20 Vol% / 2 Stunden bei +40°C
Die Simulanzen D1, D2 und E werden für Säuglingslebensmittel angewendet.
UBA Lebensmittelsicherheit für Trinkwasserschläuche (Umwelt Bundesamt)
Die Zulassungsfrist für KTW-Rezepturen endet 2016. Für Elastomer-Erzeugnisse wie Membranen, Dichtungen und Auskleidungen galten bislang die Anforderungen der KTW-Empfehlung (Kunststoffe im Trinkwasser) Teil 1.3.13 „Gummi aus Natur- und Synthesekautschuken“. Das ist im Wesentlichen eine Liste von Rohstoffen und Kautschukchemikalien, deren Verwendung als unbedenklich eingestuft wurde. Mit eingeschlossen ist die Beschreibung der notwendigen Prüfverfahren. Zwischenzeitlich halt das Umweltbundesamt (UBA) die KTW-Empfehlung mit Blick auf die hygienische Sicherheit von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser nicht mehr für ausreichend und hat die Empfehlung, mit einer Auslauffrist von 5 Jahren, zum 31.12.2011 züruckgezogen. Prüfzeugnisse konnten nur noch bis zum 31.12.2011 auf der Grundlage der KTW-Empfehlung erteilt werden. Damit endet die Zulassung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser zum 31. 12. 2016. Nach diesem Datum werden keine Elastomererzeugnisse, die auf Rezepturen der KTW-Stoffliste basieren, im Trinkwasserbereich eingesetzt werden können.
Von der KTW-Empfehlung zur Elastomerleitlinie UBA
An die Stelle der zurückgezogenen Empfehlung tritt die Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser (Elastomerleitlinie), die vom UBA in Zusammenarbeit mit der KTW-AG, der Arbeitsgruppe der UBA-Trinkwasserkommission und der Bedarfsgegenständekommission des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zur hygienischen Beurteilung von Kunststoffen und anderen nichtmetallischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser, und dem Wirtschaftsverband der Kautschukindustrie (wdk). Es können künftig nur noch Stoffe verwendet werden, die ein Zulassungsverfahren nach den Regularien der europäischen Lebensmittelbehorde (EFSA) durchlaufen haben oder für die beim UBA ein Zulassungsantrag gestellt und positiv entschieden wurde. Des Weiteren legt die Leitlinie die Testmethoden fest und bestimmt maximale Prüfwerte, die als Grenzwerte angewandt werden. Somit werden nach dem 31. Dezember 2016 nur noch Elastomer-Erzeugnisse auf der Basis zugelassener Stoffe auf den Markt gebracht werden können. Quelle: http://www.kgk-rubberpoint.de/10582/die-elastomerleitlinie-des-umweltbundesamtes-und-die-folgen-fuer-den-markt/
Wir, die Reflo-Tec AG, sind hoch erfreut über die Zulassungsbestätigung der UBA für unseren AQUABLU Trinkwasserschlauch, welchen wir seit November 2016 für unsere Kunden an Lager halten.
Fragen Sie nach UBA Zertifizierten Trinkwasserschläuchen!